DSGVO und Windows 10

Jetzt ist sie also da, die DSGVO, und während damit der Datenschutz durch so viele neue Maßnahmen, Regelungen etc. verbessert werden soll, fehlt mir etwas die kritische Betrachtung von Windows 10.

Die neue Zwischenablage, welche die Daten direkt in der Cloud speichert, ist sicher nicht DSGVO-konform. Denn wer kann jetzt noch Auskunft darüber erteilen, wo personenbezogene Daten gespeichert sind? In der Cloud habe ich keinen Einfluss mehr darauf, wer Zugriff hat, was mit meinen Daten passiert, usw. Ich kann ja immer nur sagen, wie bei mir vor Ort mit den Daten umgegangen wird.

Wenn aber nun das Betriebssystem Windows 10 die Daten schon nach dem Einschalten absaugt, wer weiß wohin, und welche genau (Microsoft rückt ja bislang trotz offizieller Anfrage seitens der Datenschutzbehörde Baden-Württemberg nicht mit Details heraus), dann kann sich niemand, der Windows 10 einsetzt, sicher sein, was mit den (auch mit den personenbezogenen!) Daten passiert.

Und damit kann auch keine Auskunft darüber erteilt werden, wo die Daten sind und wie sie verarbeitet werden, und eine Löschung kann ebenfalls nicht garantiert werden! Was nützt es, wenn ich lokal etwas lösche, was ich aus einem Cloud-Speicher nie mehr entfernen kann?

Allein deswegen ist Windows 10 nicht DSGVO-konform und dürfte nun in dieser Form Stand heute eigentlich gar nicht verwendet werden.

All die kleinen und mittelständischen Firmen werden mit Regeln und Vorschriften überhäuft, Datenschutzbeauftragte sollen her, Auskunftserteilung auf Verlangen, Löschung muss auf Verlangen garantiert werden, Nachweise hin, Nachweise dort, etc.

Und währenddessen überträgt Windows 10 im Hintergrund fleißig alle ach so vertraulichen Daten einfach ins Internet auf irgendwelche Microsoft-Server, wo einerseits niemand weiß, wer alles Zugriff hat, und wo sie darüber hinaus auch noch von Dritten abgegriffen werden können. Was für eine Ironie!

Schreibe einen Kommentar